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   FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98   

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https://dejure.org/2001,17128
FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98 (https://dejure.org/2001,17128)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2001 - IV 156/98 (https://dejure.org/2001,17128)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2001 - IV 156/98 (https://dejure.org/2001,17128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MinöStDV § 53 Abs. 1 Nr. 3; AGB § 24 Satz 1 Nr. 3
    Stillschweigend vereinbarter Eigentumsvorbehalt unter Kaufleuten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stillschweigend vereinbarter Eigentumsvorbehalt unter Kaufleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98
    In einem solchen Fall gelten die AGB des Verwenders bei in der laufenden Geschäftsbeziehung unveränderten Umständen auch für die weiteren Verträge (Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 2. Aufl., § 2 Rdnr. 63, BGH, Urt. v. 7.6.1978, VIII ZR 146/77, NJW 1978 S. 2243).

    Jedoch handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die keine Allgemeingültigkeit beanspruchen kann, da es stets einer Prüfung im Einzelfall bedarf, ob nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte - insbesondere auf Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung - das Verhalten des Rechnungsempfängers die Annahme eines stillschweigenden Einverständnisses mit den AGB rechtfertigt (Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 2. Aufl., § 2 Rdnr. 63, BGH, Urt. v. 7.6.1978, VIII ZR 146/77, NJW 1978 S. 2243).

  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 1964 die Ansicht vertreten, dass die Aufnahme eines Eigentumsvorbehalts in AGB des Lieferers im modernen Geschäftsverkehr der Regelfall ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.6.1964, VIII ZR 305/62, BGHZ 42 S. 53).
  • OLG Hamburg, 19.09.1984 - 5 U 56/84

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für Ansprüche aus einem Vertrag mit

    Auszug aus FG Hamburg, 15.03.2001 - IV 156/98
    Zwar ist der Hinweis des Beklagten zutreffend, dass in einem vom Hanseatischen OLG entschiedenen Fall der Abdruck von AGB auf der Rückseite von Rechnungen nicht als ausreichend für eine stillschweigende Vereinbarung angesehen worden ist, weil (wie im Streitfall) ein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnungen auf die rückseitig abgedruckten AGB fehlte (Urt. v. 19.9.1984, 5 U 56/84, RIW 1984 S. 916 f.).
  • FG Hamburg, 27.01.2014 - 4 K 98/13

    Energiesteuerrecht: Energiesteuervergütung gem. § 60 Abs. 1 EnergieStG

    Dies hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Urteile vom 15.03.2001, IV 156/98 und vom 07.11.2002, IV 273/99).
  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 98/13

    Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfall beim

    Dies hat der Senat bereits wiederholt entschieden (Urteile vom 15.03.2001,IV 156/98 und vom 07.11.2002, IV 273/99).
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